Jednou za 14 dní zde najdete jazykový kurz němčiny, kde si budete moci zopakovat německou gramatiku a rozšířit slovní zásobu. O tom, zda jste všechna cvičení a úkoly zvládli na 100% se přesvědčíte při zadání nové lekce, kde najdete i správné řešení úkolů. Právě jsme zveřejnili řešení 14. lekce a zároveň 15. lekci,, takže můžete začít s řešením.
NOVINKY
17. LEKCE
1. Doplňte člen určitý.
- ______ Bewerber ________ Unternehmen
- ______ Eintrag ________Umfeld
- ______ Grundlage ________ Erkenntnis
- ______ Arbeitgeber ________ Regel
- ______ Hinweis _______ Netzwerk
2. Doplňte správnou předložku, příp. člen.
- ______ Tagesgeschäft gehören
- ______ Bewerberinformationen suchen
- sich _________ bösen Überraschungen schützen
- ________ unvorteilhafter Informationen aussortiert werden
- ________ Suchmaschinen frei zugängliche Informationen
- Internetrecherchen ______ Bewerber machen
- _______ Betroffenen misslich sein
3. Vytvořte přítomný čas (Präsens).
- verstoßen – er _______________ treten – du __________
- nachweisen – ich ____________ durchsuchen – wir _________
- dürfen – es _________________ raten – er _______
- finden – ihr _________________ sich verhalten – Monika ________
- gelten – es __________________ vorlegen – wir _______
4. Vytvořte trpný rod (přítomný čas).
- Bewerber nicht aussortieren dürfen –
- die Regeln verschärfen müssen –
- die Verwertung der Daten eingeschränken sollen -
- die Informationen ins Internet einstellen können -
- Diese Plattform nicht untersuchen dürfen -
5. Co patří k sobě?
- die Frage a) drohen
- Erkenntnisse b) verwenden
- Informationen c) verstoßen
- Arbeitnehmer d) vorlegen
- gegen die guten Sitten e) beteiligen
- vor der Sonne f) stellen
- sich an der Einstellung g) beraten
- dem Arbeiter mit dem Entlassung h) schützen
6. Doplňte slovesa ve správném tvaru.
drohen / dürfen / finden / müssen / sein / stellen / verhalten / verstoßen
Bewerber werden oftmals wegen unvorteilhafter Informationen aus dem Internet aussortiert. Deshalb _________ sich die Frage, ob Arbeitgeber im Netz überhaupt nach Bewerberinformationen suchen dürfen. Auf der Grundlage vor allem des geltenden Datenschutzgesetzes ____________ Arbeitgeber in berufsorientierten Netzwerken (Xing, Linkedin etc.) uneingeschränkt nach Informationen suchen. Sie dürfen auch Informationen nutzen, die sie frei zugänglich über Suchmaschinen wie Google _________. Ist in dem Unternehmen ein Betriebsrat an der Einstellung zu beteiligen, ________ der Arbeitgeber ihm auch die im Internet gewonnenen Erkenntnisse vorlegen. Anders _________ es sich mit Informationen aus freizeitorientierten sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ oder Stayfriends. Diese Plattformen darf ein Arbeitgeber nicht durchsuchen. ______ der Chef dagegen - was freilich nur schwer nachzuweisen ________ -, können Bußgelder und sogar Schadensersatzansprüche des Netzwerkbetreibers __________.